Ausgabe 3 vom Oktober 2018

 

 

§1 Geltung

1. Für die Buchung von Mobildiscotheken gelten die folgenden Bedingungen. Der Kunde (nachfolgend : Veranstalter) erkennt sie auch für künftige Verträge an, die sich auf die Buchung von Mobildiscotheken beziehen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Veranstalters, die diesen Bedingungen widersprechen, sind für uns unverbindlich.

2. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.

  

§2 Anreise / Aufbau

1. Der Veranstalter lässt DJ DOG bis spätestens eine Woche vor der Veranstaltung einen detaillierten Anfahrtsplan zum Veranstaltungsort zukommen. Benötigte Durchfahrtgenehmigungen beantragt der Veranstalter zu seinen Kosten und stellt diese 3 Tage vor der Veranstaltung zur Verfügung.

2. Die Anreise des DJ DOG erfolgt nach Absprache mit dem Veranstalter vor dem Veranstaltungsbeginn. Der Veranstalter verpflichtet sich, beim Erscheinen des DJ DOG persönlich anwesend zu sein oder einen Ansprechpartner als Vertreter zu benennen.

3. Der Veranstalter stellt DJ DOG einen Parkplatz in unmittelbarer Nähe des Veranstaltungsortes zur Verfügung. Fallen hierfür Kosten an, so sind diese vom Veranstalter zu tragen.

4. Findet die Veranstaltung nicht im Erdgeschoss statt und steht kein Aufzug im Gebäude zur Verfügung, so ist der Veranstalter verpflichtet, dies vorab DJ DOG mitzuteilen. Gegebenenfalls hat der Veranstalter eine Hilfskraft zum Transport der technischen Ausrüstung zu stellen.

5. DJ DOG ist verantwortlich für die Bereitstellung einer ausreichend dimensionierten Ton- und Lichttechnik sowie aller weiteren zu seiner Arbeit notwendigen Geräte. Auf Wunsch wird dem Veranstalter ein Mikrofon zur Verfügung gestellt.

6. Der Veranstalter stellt DJ DOG einen Standplatz mit einer Gesamtfläche laut Vertrag / Absprache zur Verfügung. Bei Veranstaltungen im Freien sorgt der Veranstalter für einen trockenen Standort des DJ DOG und seiner Ausrüstung.

7. Der Veranstalter sichert die Bereitstellung eines Stromanschlusses in der unmittelbaren Nähe des Standplatzes zu. Der Anschlusswert muss, so weit nichts anderes vereinbart ist, mindestens 3x 16A (240V) betragen. Die Kosten für den Strom trägt der Veranstalter.

  

§3 Durchführung der Veranstaltung

1. Die Musikauswahl kann auf Wunsch des Veranstalters im Vorfeld besprochen werden. Der DJ DOG kann aus einem umfangreichen Repertoire aus verschiedenen Titeln verschiedener Stilrichtungen zurückgreifen. Dennoch besteht kein Anspruch, dass ein bestimmter Titel verfügbar ist. Größere Moderationen (wie z.B. Preisverleihungen etc.) und Spieleinlagen sind möglich und erfolgen nach Absprache.

2. Das Catering (Essen, alkoholfreie Getränke) des DJ DOG geht zu Lasten des Veranstalters.

3. Der Veranstalter ist für die persönliche Sicherheit des DJ DOG und die Sicherheit der Ausrüstung des DJ DOG am Veranstaltungsort verantwortlich. Werden Schäden an der Ausrüstung des DJ DOG vom Veranstalter oder dessen Gästen verursacht, so haftet der Veranstalter hierfür. Dem Veranstalter steht es frei, sich die Kosten vom Verursacher ersetzen zu lassen. Für den Ausfall technischer Geräte während der Veranstaltung ist DJ DOG nicht haftbar, und daher nicht zu Schadenersatz gegenüber dem Veranstalter verpflichtet.

4. Die durch DJ DOG gestellte Technik wurde vor der Verbringung zum Vetranstaltungsort überprüft  und funktioniert einwandfrei, sollte wider Erwarten ein technischers Gerät ausfallen, so ist DJ DOG hierfür nicht  haftbar zu machen.

 

5. Durch die DJ DOG werden Veranstaltungen weder bei der GEMA gemeldet, noch Zahlungen geleistet oder erstattet. Für die Abführung der GEMA-Gebühren (und für das Stellen evtl. dafür notwendiger Anträge) ist allein der Veranstalter verantwortlich.

6. Der Veranstalter willigt ein, dass während der Veranstaltung Bildaufnahmen gemacht werden. Diese werden dann ausschließlich zu eigenen Werbezwecken verwendet. Ein Verkaufen der Aufnahmen zur kommerziellen Verwendung ist nicht erlaubt und findet nicht statt. Der Veranstalter informiert die Besucher der Veranstaltung darüber.

7. DJ Dog ist nicht für die Folgen von Ereignissen, welche von ihm zu nicht zu erwarten waren und nicht von ihm zu verschulden sind,( z.B. Straßensperrungen , Flugverspätungen, Stromausfall und höhere Gewalt), haftbar zu machen.

  

§4 Gage

1. DJ DOG ist berechtigt, die vollständige Gage zuzüglich vereinbarter Kosten für Fahrt und Übernachtung zu fordern. Der Gesamtbetrag wird vom Veranstalter direkt nach der Veranstaltung in bar an DJ DOG gezahlt. Über die Höhe der vereinbarten Gage ist Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren.

2. Bei Geschäftskunden erfolgt die Bezahlung der Gage binnen 10 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug oder nach gesonderter Vereinbarung.

3. Bei An- und Abfahrten von über 30 km (einfache Fahrstrecke) wird eine Kilometerpauschale von 0,80 Euro je Km einfache Fahrstrecke berechnet.

  

§5. Rücktritt vom Vertrag

1. Bei einseitiger Kündigung des Vertrages bis zu 1 Monat vor der Veranstaltung zahlt der Vertragslösende, ohne Nachweis eines tatsächlich entstandenen Schadens, dem jeweils Anderen eine Entschädigung von 30% der Gage. Bei späterer Kündigung sind 60% der Gage fällig.

  

§5 Erfüllungsort, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit

1. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Tambach - Dietharz.

2. Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertragsverhältnis zwischen DJ DOG und dem Veranstalter unmittelbar und mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Tambach - Dietharz.

3. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen der übrigen Vereinbarungen zwischen DJ DOG und dem Veranstalter ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit aller übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.

  

Torsten Volknant 2018

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Kontakt

  DJ DOG
  Torsten Volknant
  Sontraer Str. 8
  99897 Tambach-Dietharz
   
Telefon  036252 46220
Handy  0151 5888 1883
Fax  036252 46222
Mail info@djdog.info

 

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